Fahrzeugkennzeichen erhalten ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Kennzeichen an Fahrzeugen werden umgangssprachlich Nummernschilder genannt. Sie dienen der Identifizierung der Halterin oder des Halters und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus einem bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen aussuchen.

Es gibt folgende Kennzeichen:

  • allgemeine Kennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

 Das zugeteilte Kennzeichen muss auf ein Kennzeichenschild geprägt und mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen. Die Schilder müssen eine weiße Grundfläche mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift haben.

In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig und in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Inbetriebsetzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

  • Leichtkrafträder
  • Stapler
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben an der Vorderseite und an der Rückseite des Fahrzeugs fest angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind länderspezifisch gesperrt.

Weiterführende Informationen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief beider Fahrzeuge
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein beider Fahrzeuge
  • Berichte über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfungen)
  • bisherige Kennzeichen wenn die Fahrzeuge noch zugelassen sind
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) für Wechselkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein