Leistungen

Gutachten über Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken

Verkehrswertgutachten werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt.

Informationen:

Der Gutachterausschuss besteht z. Zt. aus folgenden 15 Mitgliedern:

Vorsitzende:

  • Matthias Krause

Stellv. Vorsitzende und ehrenamtliche Gutachter:

  • Horst Gibbesch
  • Malte Harms
  • Friedhelm Kiesler

Weitere ehrenamtliche Mitglieder:

  • Svenja Babenihr
  • Armin Baghai
  • Kai Grundmann
  • Pamela Kruse
  • Thomas Mielcarek
  • Jörg Andree Nethe
  • Frank Niehus
  • Rainer Quast
  • Norbert Radünz
  • Dietmar Schaper
  • Michael Wiebers
  • Dr. Mirko Zill

Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss können nur an bestimmten Sitzungstagen erfolgen. Morgens am Sitzungstag (zwischen ca. 08:00 Uhr und 10:30 Uhr) findet eine Besichtigung der Immobilie unter Beteiligung von 3 bis 4 Gutachterausschussmitgliedern statt, im Anschluss an die Besichtigung wird am gleichen Tag die Wertermittlung durchgeführt. Die Ausfertigung eines Gutachtens erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen nach dem Besichtigungs- und Sitzungstag.

Was muss ich tun, um ein Gutachten vom Gutachterausschuss zu bekommen ?
Bitte richten Sie formlos einen Antrag an die Geschäftstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Stormarn, Mommsenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe, und fügen möglichst viele für die Bewertung notwendige Unterlagen bei.
Die erforderlichen Unterlagen sind nachstehend aufgeführt. Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden die Unterlagen für die Sitzung aufbereitet und werden daher ca. 3 Wochen vor dem Besichtigungs- und Sitzungstermin benötigt.
Es wird empfohlen, bei der Geschäftsstelle vorab telefonisch einen Sitzungstermin reservieren zu lassen, damit Ihre Angelegenheit schnellstmöglich eingeplant werden kann.
Für die Fertigstellung eines Gutachtens sind z. Zt. ca. 4 bis 8 Wochen einzuplanen.

Auskünfte zu Gutachten
erhalten Sie in der Geschäftsstelle von Matthias Krause (Tel.: 04531 160-1278, m.krause@kreis-stormarn.de ).

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Notwendige Unterlagen für Gutachten:

  1. Unbeglaubigte Grundbuchblattabschrift, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Belastungen in Abt. II, wenn dort eingetragene Rechte Gegenstand des Bewertungsauftrages sein sollen. Sollten Sie persönlich nicht als (Mit)-Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen sein, bitten wir Sie, die entsprechende Vertretungsvollmacht eines (Mit)-Eigentümers/einer (Mit)-Eigentümerin vorzulegen.
  2. Kopie der Flurkarte mit farbiger Markierung des zu bewertenden Grundstückes.
  3. Gebäudeunterlagen: Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten), Berechnungen der Wohnfläche und des umbauten Raumes, Baujahresangaben.
    Sollte das zu bewertende Gebäude zum Teil erheblich von den Bauzeichnungen abweichen, bitten wir Sie, uns entsprechend zu informieren. Das gilt insbesondere für folgende Fälle:
    es wurde ein Vollkeller statt eines geplanten Halbkellers gebaut (oder umgekehrt);
    ein nicht ausgebautes Dachgeschoss wurde zwischenzeitlich voll oder teilweise ausgebaut;
    nachträgliche Anbauten sind auf den Bauzeichnungen unberücksichtigt geblieben.
  4. Bei Vermietungen: Bitte geben Sie für alle vermieteten Wohnräume die tatsächliche Nettokaltmiete pro m² Wohnfläche an und stellen Sie bitte auch die tatsächlichen Betriebs- und Bewirtschaftungskosten zusammen: (Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren, Heizungs- und Warmwasserkosten, Fahrstuhlkosten, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Gemeinschaftsbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für einen Hauswart, Kosten für Antenne oder Fernsehkabelnetz und Kosten von Gemeinschaftswaschmaschinen).
  5. Angabe eines Bewertungsstichtages: aktueller Wert oder ein zurückliegendes Datum Ihrer Wahl.
  6. Kleiner "Lebenslauf" von Gebäuden: Kurzer "Lebenslauf" vom Baujahr eines Gebäudes über An- und Umbauten und größeren Investitionen (z. B. neues Dach, neue Heizung usw.) bis zum heutigen Zustand. Vorlage eines Energieausweises (sofern vorhanden).

Gebührensatzung für die Dienstleistungen des Gutachterausschusses

Gebühren:

siehe Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen - am Ende

Angeboten von der Servicestelle

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn
Gebäude: F , 2.OG , Raum: F 214
Mommsenstraße 14 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Matthias Krause

Telefon:

0 45 31 - 160 12 78

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 78

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/sonderbereiche/gutachterausschuss-fuer-grundstueckswerte-im-kreis-stormarn/

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

17 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Behindertengerechter Zugang. Aufzug vorhanden.

Des folgenden Anbieters:

Sonderbereich Gutachterausschuss für Grundstückswerte