Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ersatz Fahrzeugbrief
Informationen
Wird eine Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter/die Halterin in der Zulassungsbehörde persönlich eine Eidesstattliche Versicherung zum Verlust abgeben. Ersatzweise kann eine notariell beglaubigte Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden. Die Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (durch das Kraftfahrt-Bundesamt) übersandt (ca. 3 bis 4 Wochen).
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Eidesstattliche Versicherung des letzten eingetragenen Halters (vom Notar)
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Dann ist eine vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

