Leistungen

Bauen im Außenbereich

Informationen:

Bei einer bestimmten Größe sind manche Bauvorhaben baugenehmigungs- und bauanzeigefrei.
Werden sie jedoch in Landschaftsschutzgebieten (außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) errichtet, ist dafür in eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (z. B. bei Zäunen, Carports, Aufstellung von Bauwagen, Gartenhaus usw.).

Karte der Zuständigkeiten in der unteren Naturschutzbehörde, Stand 8/2024

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Lageplan mit Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und vorhandenen Bäumen, Knicks, Kleingewässern, Feuchtwiesen und Sträuchern.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich erfolgen.

Gebühren:

nach Verwaltungsaufwand und Größe des Bauvorhabens

Angeboten von

Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Janine Klann

Telefon:

0 45 31 - 160 18 18

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

naturschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html