Abgrabungen und Aufschüttungen

Leistungsbeschreibung

Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- oder Abspülungen oder das Auffüllen von Bodenvertiefungen sowie Erstellung von Teichen

Informationen

Eine Genehmigung ist für die o. g. Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30 m³ beträgt. Für die vorgenommenen Abgrabungen bzw. Aufschüttungen ist in der Regel ein entspre-chender Ausgleich zu erbringen.

Zuständigkeiten finden Sie hier.

Unterlagen

 

  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über
    • den Standort (Gemarkung, Flur, Flurstück)
    • Größe der betroffenen Fläche
    • Zweck der Abgrabung/Aufschüttung/Gewässeranlage
    • die derzeitige Nutzung
    • die geplante Nutzung und Gestaltung
    • Aufschüttungsmaterial/Bodenaushub (Art, Beschaffenheit, Menge, Aufschüttungshöhe/Abgrabungstiefe, Herkunft/Verwendung)
    • die Eigentumsverhältnisse, ggf. schriftliche Einverständniserklärung
    • die voraussichtliche Zeitdauer der geplanten Maßnahme
    • den Ausgleich des Eingriffs
  • Lageplan mit vorhandener Vegetation (Bäume, Knicks, Kleingewässer etc.)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (besonders umfangreiche Vorhaben)
  • Chemische Bodenanalysen (Vorhaben >500 m³)
  • ggf. Schnittzeichnungen

 

Gebühren

nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz

Anschrift

Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1402
04531 160-1443
04531 160-1467

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Regionalbahn: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein