Leistungen

Herstellung von Gewässern

Wasserrechtliche Verfahren – Planfeststellung und Plangenehmigung – für die Herstellung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer – Gewässerausbau

Informationen:

Die Fließgewässer und größeren Stillgewässer haben als Biotopverbundachsen im dicht besiedelten Kreis Stormarn besondere Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Gewässer sind deshalb als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer ist ein sogenannter Gewässerausbau. Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung oder der Plangenehmigung. Vorhaben zum Gewässerausbau dürfen den Zielen eines naturnahen Zustandes nicht entgegenstehen.

Rechtsgrundlagen

  • § 83 ff. Landeswassergesetz (LWG)
  • § 67 und 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • § 139 ff. Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auskunft erteilt
$formular=43:FD43_19$

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
  • Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
  • Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse

Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.

Gebühren:

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Angeboten von der Servicestelle

433 Wasser
Gebäude: A , 3.OG , Raum: A 307
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Aylin Maksimovic

Telefon:

0 45 31 - 160 10 95

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/wasser/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html