Rückbaumaßnahmen an Gewässern
Leistungsbeschreibung
Wasserrechtliche Verfahren – Planfeststellung und Plangenehmigung – für die Herstellung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer – Gewässerausbau
Informationen
Rechtsgrundlagen
- § 83 ff. Landeswassergesetz (LWG)
- § 67 und 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 139 ff. Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
Auskunft erteilt
Unterlagen
- Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
- Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
- Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.
Gebühren
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

