Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Leistungsbeschreibung

Überwachung der Prüfung und Mängelbeseitigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Beratung über allen Fragen zum Bau und Betrieb von Anlagen, Genehmigung von Sonderanlagen

Informationen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind ab einer bestimmten Größe in vorgeschriebenen Intervallen prüfpflichtig. Üblicherweise müssen derartige Anlagen alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre, von einem anerkannten Sachverständigen (SV) geprüft werden.

Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel:
Lagerbehälter, Tanks, Becken, Fass- und Gebindelager, Ab- und Umfülleinrichtungen, Umschlageinrichtungen, Lagerplätze, Tankplätze, Rohrleitungen, Güllebehlälter, Gülleerdbecken (Folienbecken), Jauchelager, Sickersaftlager, Festmistlager, Silagelager, Geflügelkotlager und sonstige Einrichtungen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:
Säuren, Laugen, diverse Chemikalien (Nachfrage erforderlich), Mineral- und Teeröle und deren Produkte (zum Beispiel Heizöl, Benzin, Diesel, Öl), Gifte, Gülle, Jauche, Silagesickersaft, Festmist, Silage und Geflügelkot.

Rechtsgrundlagen

  • § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Auskunft erteilt

Unterlagen

  • Der Anlagenbetreiber beauftragt rechtzeitig einen SV.
  • Er legt dem SV alle Unterlagen für die zu prüfende Anlage vor (Baugenehmigung, Bauartzulassung, Eignungsfeststellung, Begleitpapiere des Herstellers, letzten Prüfbericht usw.).
  • Der SV übersendet selbstständig den neuen Prüfbericht an die Wasserbehörde.
  • Mängel müssen vom Betreiber unaufgefordert beseitigt werden.
  • Die Wasserbehörde überwacht die Mängelbeseitigung.
  • Bei erheblichen Mängeln muss vom Betreiber eine Nachprüfung durch den SV beauftragt werden.
  • Für Beratungen sollten alle zum Erkennen des Sachstandes und der Planung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Gebühren

Sachverständigengebühren nach deren Gebührenliste

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein