Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Leistungsbeschreibung
Überwachung der Prüfung und Mängelbeseitigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Beratung über allen Fragen zum Bau und Betrieb von Anlagen, Genehmigung von Sonderanlagen
Informationen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind ab einer bestimmten Größe in vorgeschriebenen Intervallen prüfpflichtig. Üblicherweise müssen derartige Anlagen alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre, von einem anerkannten Sachverständigen (SV) geprüft werden.
Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel:
Lagerbehälter, Tanks, Becken, Fass- und Gebindelager, Ab- und Umfülleinrichtungen, Umschlageinrichtungen, Lagerplätze, Tankplätze, Rohrleitungen, Güllebehlälter, Gülleerdbecken (Folienbecken), Jauchelager, Sickersaftlager, Festmistlager, Silagelager, Geflügelkotlager und sonstige Einrichtungen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:
Säuren, Laugen, diverse Chemikalien (Nachfrage erforderlich), Mineral- und Teeröle und deren Produkte (zum Beispiel Heizöl, Benzin, Diesel, Öl), Gifte, Gülle, Jauche, Silagesickersaft, Festmist, Silage und Geflügelkot.
Rechtsgrundlagen
Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel:
Lagerbehälter, Tanks, Becken, Fass- und Gebindelager, Ab- und Umfülleinrichtungen, Umschlageinrichtungen, Lagerplätze, Tankplätze, Rohrleitungen, Güllebehlälter, Gülleerdbecken (Folienbecken), Jauchelager, Sickersaftlager, Festmistlager, Silagelager, Geflügelkotlager und sonstige Einrichtungen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:
Säuren, Laugen, diverse Chemikalien (Nachfrage erforderlich), Mineral- und Teeröle und deren Produkte (zum Beispiel Heizöl, Benzin, Diesel, Öl), Gifte, Gülle, Jauche, Silagesickersaft, Festmist, Silage und Geflügelkot.
Rechtsgrundlagen
- § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Auskunft erteilt
Unterlagen
- Der Anlagenbetreiber beauftragt rechtzeitig einen SV.
- Er legt dem SV alle Unterlagen für die zu prüfende Anlage vor (Baugenehmigung, Bauartzulassung, Eignungsfeststellung, Begleitpapiere des Herstellers, letzten Prüfbericht usw.).
- Der SV übersendet selbstständig den neuen Prüfbericht an die Wasserbehörde.
- Mängel müssen vom Betreiber unaufgefordert beseitigt werden.
- Die Wasserbehörde überwacht die Mängelbeseitigung.
- Bei erheblichen Mängeln muss vom Betreiber eine Nachprüfung durch den SV beauftragt werden.
- Für Beratungen sollten alle zum Erkennen des Sachstandes und der Planung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Gebühren
Sachverständigengebühren nach deren Gebührenliste
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1095
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

