Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz) ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,

  • die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
  • bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
  • die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.

Rechtsgrundlage

  • § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
  • Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).

Was sollte ich noch wissen?

Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmals - 532 Vorbeugender Brandschutz

Anschrift

Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1344

Fax

04531 160-771344

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

-
Regionalbahn: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein