Unterhaltssicherungsleistungen
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Freiwilligen Wehrdienst Leistende und ihrer Angehörigen (Unterhaltssicherungsgesetz) haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Leistungen zu beantragen.
Informationen
Allgemeine Informationen finden Sie hier
Änderung 2015:
Für die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) ist seit dem 1. November 2015 das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Anschrift:
BAPersBw I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf

