Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland noch nicht anerkannt werden kann und Sie für die Anerkennung nur eine Prüfung bestehen müssen, können Sie für die Ablegung der Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Sie können für folgende Prüfungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:
- eine Prüfung, die die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation feststellt
- eine Prüfung in einem im Inland reglementierten Beruf, damit Sie die Befugnis zur Berufsausübung erhalten
- eine Prüfung, die ihnen erlaubt, eine Berufsbezeichnung zu führen
Sprachliche und fachsprachliche Prüfungen sind ebenfalls möglich. Sie können auch mehrere Prüfungen absolvieren.
Sollen Sie vor dem Ablegen der Prüfung noch einen Prüfungsvorbereitungskurs besuchen, benötigen Sie noch eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis. Diese trägt den Namen "Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation".
Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde Ihre Sprachkenntnisse nachweisen, wenn der Nachweis der Sprachkenntnisse nicht Gegenstand Ihrer Prüfung ist.
Die "Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation" berechtigt Sie noch nicht dazu, Ihren Beruf auszuüben. Nach erfolgreicher Prüfung ist ein Wechsel in einen Erwerbstitel oder in einen Titel zur Arbeitsplatzsuche möglich.
Die "Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation" ist befristet und gilt für die Dauer Ihres Prüfungsverfahrens. Das Prüfungsverfahren umfasst den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Endpunkt des Prüfungsverfahrens kann neben der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auch ein Bescheid der zuständigen Stelle sein, der das Verfahren abschließt.
Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br>
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 92
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Heklau
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 13 77
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.heklau@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau S.Böhm
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)
Telefon
0 45 31 - 160 18 21
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wefels
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 10 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wisner
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse Kh - Z,
Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z,
EU-Staatsangehörige Kh - Z
Telefon
0 45 31 - 160 16 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.wisner@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bock
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
04531 - 160 17 75
Fax
04531 - 160 12 11
Email
d.bock@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 93
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 11 36
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einladung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht
Widerspruchs- und Klageverfahren A-K
Vorbeglaubigungen und Apostille
Telefon
0 45 31 - 160 12 29
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Schütt
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement A - Kar,
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 11 23
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.schuett@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Sprave
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
b.sprave@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bojens
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement Kas - Z:
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 16 54
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.bojens@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Engelmann
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 15 97
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.engelmann@kreis-stormarn,de
Sachbearbeiter/-In
Frau Ramm, Frau Fleischhauer
Zuständigkeit
Terminvereinbarung
Servicepoint
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
termine-abh@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Rettieck-Süfke
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 16 17
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Lenz
Zuständigkeit
Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 13 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Martinius
Zuständigkeit
EU-Staatsangehörige / Registratur
Telefon
0 45 31 - 160 18 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.martinius@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau N.Böhm
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Kohlmann
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein
Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z
Telefon
0 45 31 - 160 18 04
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
d.kohlmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Hoffmann
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
y.hoffmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Klahn
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 12 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.klahn@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Bendig
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 16 44
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Boche
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br>
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 11 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
l.boche@kreis-stormarn.de