Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, in einem anderen Mitgliedstaat der EU seit mindestens 2 Jahren studiert haben und dort als schutzberechtigte Person anerkannt sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung des Studiums in Deutschland erhalten.
Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Wenn die Aufenthaltserlaubnis demnächst endet, können Sie diese verlängern lassen, beispielsweise für
- die Dauer eines verpflichtenden Studienabschnitts oder
- ein noch nicht beendetes Austauschprogramm.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel nicht verlängern, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.
Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Weiterführende Informationen
Antragsfrist
Sie müssen die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Widerspruchsfrist
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 63 - Ausländerbehörde - 631 Ausländerbehörde
Anschrift
Mommsenstr. 12
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1229
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

