Leistungen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristet. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie den Studienabschluss noch nicht erreicht haben, diesen aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können. Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel auf maximal 10 Jahre begrenzt.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann die Ausländerbehörde Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen. Das betrifft Fragen zu:

  • Studienvoraussetzungen
  • Studienverlauf
  • Studienabschluss
  • sonstigen akademischen Belangen

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird mindestens um ein Jahr und in der Regel um maximal 2 Jahre verlängert. Dauert das Studium weniger als 2 Jahre, wird sie für die Dauer des Studiums erteilt.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.

Welche Gebühren fallen an?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
    Gebühr: EUR 96.00
    Vorkasse: Nein
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.
    Gebühr: EUR 93.00
    Vorkasse: Nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (zum Beispiel ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für die Person aus dem Ausland eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre oder für die Dauer des Studiums erteilt, wenn das Studium weniger als 2 Jahre dauert.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

631 Ausländerbehörde
Gebäude: H
Mommsenstr. 12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude B Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br> Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 92

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Heklau

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  13 77

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.heklau@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau S.Böhm

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)

Telefon

0 45 31 -  160  18 21

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wefels

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  10 50

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wisner

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse Kh - Z, Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z, EU-Staatsangehörige Kh - Z

Telefon

0 45 31 -  160  16 50

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.wisner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bock

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

04531 -  160  17 75

Fax

04531 -  160  12 11

Email

d.bock@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 93

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  11 36

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einladung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht Widerspruchs- und Klageverfahren A-K Vorbeglaubigungen und Apostille

Telefon

0 45 31 -  160  12 29

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Schütt

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement A - Kar, Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  11 23

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

n.schuett@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Sprave

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  15 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

b.sprave@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bojens

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement Kas - Z: Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  16 54

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

t.bojens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Engelmann

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  15 97

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

t.engelmann@kreis-stormarn,de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ramm, Frau Fleischhauer

Zuständigkeit

Terminvereinbarung Servicepoint

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160 12 11  

Email

termine-abh@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Rettieck-Süfke

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  16 17

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Lenz

Zuständigkeit

Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  13 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Martinius

Zuständigkeit

EU-Staatsangehörige / Registratur

Telefon

0 45 31 -  160  18 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.martinius@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau N.Böhm

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

n.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Kohlmann

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z

Telefon

0 45 31 -  160  18 04

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

d.kohlmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Hoffmann

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31  -  160  15 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

y.hoffmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Klahn

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  12 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.klahn@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Bendig

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  16 44

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Boche

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br> - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  11 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

l.boche@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 63 - Ausländerbehörde
Mommsenstraße 12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Carsten Frerichmann-Brandt

Telefon:

0 45 31 - 160 18 20

Fax:

0 45 31 - 160 12 11

Email:

c.frerichmann-brandt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html