Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in einem Beruf in Deutschland arbeiten möchten, für den Sie eine qualifizierte Berufsausbildung benötigen. Das bedeutet, dass Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. 

Die Ausbildungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen haben. Wenn Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben, muss die zuständige Anerkennungsstelle feststellen, ob Ihre Qualifikation gleichwertig mit der deutschen, qualifizierten Berufsausbildung ist. Eine zuständige Anerkennungsstelle kann zum Beispiel die Industrie- oder Handelskammer sein.

Damit Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, muss die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich zustimmen. Diese prüft,

  • ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen sowie
  • ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für vier Jahre erteilt oder bei kürzerem Zeitraum für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich dreier Monate.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 4 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Geltungsdauer Ihres Arbeitsvertrags und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Weiterführende Informationen

Antragsfrist

Antragsfrist: 8 Wochen
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Ausländerbehörde

Anschrift

Mommsenstraße 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1820

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein