Aufenthaltserlaubnis als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:

  • der Bund
  • die Bundesländer
  • Gemeinden

Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn

  • Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
  • im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Was sollte ich noch wissen?

Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.

Weiterführende Informationen

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 3 Jahre
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 3 Jahren erteilt, wenn Sie nicht kürzer im Bundesgebiet arbeiten sollen. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Antragsfrist

Antragsfrist: 8 Wochen
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Ausländerbehörde

Anschrift

Mommsenstraße 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1820

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein