Schriftliche Auskunft über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Rechtsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Rechtsbehelf

Nein

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung

Anschrift

Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1525

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Krankenhaus
Bus: 8142

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein