Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Untere Jagdbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1469
+49 4531 160-1464
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja

