Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
- In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
- Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Voraussetzungen
Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.
Zuständige Stelle
In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 432 Boden
Anschrift
Luise-Zietz-Straße 4
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1603
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

