Technische Änderung

Informationen

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nur erforderlich, wenn sich Daten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthalten sind. Sind für das Fahrzeug noch Fahr-zeugbrief und Fahrzeugschein ausgestellt (keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

Unterlagen

  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code) nur wenn sich die Fahrzeugart ändert, z. B. von LKW in Wohnmobil usw.
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein