Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn
- Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit Bedingungen verbunden ist, zum Beispiel dem Nachweis über den Abschluss Ihres Bachelorstudiums.
- Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Vollzeitstudium zugelassen wurden, die Zulassung jedoch mit der Bedingung verbunden ist, dass Sie zuvor ein Studienkolleg oder eine vergleichbare Einrichtung besuchen. Dafür müssen Sie nicht unbedingt eine Zulassung vorlegen.
- Sie von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zum Teilzeitstudium zugelassen wurden.
- Sie zur Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs angenommen wurden, ohne dass Ihnen bereits die Zulassung einer Hochschuleinrichtung vorliegt.
- Ihnen die Zusage eines Betriebs für das Absolvieren eines studienvorbereitenden Praktikums vorliegt.
Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.
Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.
Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.
Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br>
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 92
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Heklau
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 13 77
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.heklau@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau S.Böhm
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)
Telefon
0 45 31 - 160 18 21
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wefels
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 10 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wisner
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse Kh - Z,
Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z,
EU-Staatsangehörige Kh - Z
Telefon
0 45 31 - 160 16 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.wisner@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bock
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
04531 - 160 17 75
Fax
04531 - 160 12 11
Email
d.bock@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 93
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 11 36
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einladung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht
Widerspruchs- und Klageverfahren A-K
Vorbeglaubigungen und Apostille
Telefon
0 45 31 - 160 12 29
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Schütt
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement A - Kar,
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 11 23
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.schuett@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Sprave
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
b.sprave@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bojens
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement Kas - Z:
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 16 54
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.bojens@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Engelmann
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 15 97
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.engelmann@kreis-stormarn,de
Sachbearbeiter/-In
Frau Ramm, Frau Fleischhauer
Zuständigkeit
Terminvereinbarung
Servicepoint
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
termine-abh@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Rettieck-Süfke
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 16 17
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Lenz
Zuständigkeit
Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 13 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Martinius
Zuständigkeit
EU-Staatsangehörige / Registratur
Telefon
0 45 31 - 160 18 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.martinius@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau N.Böhm
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Kohlmann
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein
Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z
Telefon
0 45 31 - 160 18 04
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
d.kohlmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Hoffmann
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
y.hoffmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Klahn
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 12 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.klahn@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Bendig
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 16 44
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Boche
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br>
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 11 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
l.boche@kreis-stormarn.de