Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde zu folgenden Punkten Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen:

  • Studienvoraussetzungen
  • Studienverlauf
  • Studienabschluss
  • sonstige akademische Belange

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist erneut befristet.

Wenn Sie jünger als 18 sind, müssen die sorgeberechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen hat.

Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

In bestimmten Fällen sind Gebührenermäßigungen oder -befreiungen möglich.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

  • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.

Weiterführende Informationen

Antragsfrist

Antragsfrist: 6 Wochen
Sie sollten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 1 Jahr
Die Aufenthaltserlaubnis wird mindestens um ein Jahr, maximal um 2 Jahre verlängert. Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen wie dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens 2 Jahre verlängert. Dauert Ihr Studium weniger als 2 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis um die Dauer des Studiums verlängert.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 63 - Ausländerbehörde - 631 Ausländerbehörde

Anschrift

Mommsenstraße 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1229

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein