Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ausländische Absolventin oder ausländischer Absolvent einer deutschen Hochschule sind, können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen für bis zu 18 Monate erteilt werden. Sie dient dem Zweck der Arbeitssuche und kann nur einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Während der Arbeitssuche dürfen Sie arbeiten und brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie müssen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung selbst aufbringen, ohne öffentliche Leistungen zu beanspruchen.
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Informationen
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zu Perspektiven nach dem Studium auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zur Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Antragsfrist
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Geltungsdauer
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Sie kann anschließend nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Dauer für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Ausländerbehörde
Anschrift
Mommsenstraße 12
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1820
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

