Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Übernahme der Unfallversicherung
- Angaben zum Pflegekind (Name, Geburtsdatum, Pflegevertrag)
- Angaben zu den Pflegepersonen (Name, Adresse, gegebenenfalls Versicherungsdaten)
- gegebenenfalls Nachweis über bisherige Versicherungen
- gegebenenfalls medizinische oder schulische Angaben, falls der Versicherungsschutz besondere Risiken abdecken soll
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 213 Adoption und Pflegekinderdienst
Anschrift
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1442
Fax
04531 160-1624
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

