Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Leistungsbeschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 213 Adoption und Pflegekinderdienst
Anschrift
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1442
Fax
04531 160-1624
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste.html
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

