Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.

Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.

Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus stellen die Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen selbst.

Der Pflegekinderdienst beziehungsweise das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.

Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege - 320 Geschäftszimmer Sonstige soziale Leistungen

Anschrift

Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 16016-27

Fax

04531 16015-96

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein