Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 213 Adoption und Pflegekinderdienst

Anschrift

Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1442

Fax

04531 160-1624

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein