Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Leistungsbeschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 213 Adoption und Pflegekinderdienst
Anschrift
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1442
Fax
04531 160-1624
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

