Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Anschrift
Schützenstraße 49
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1525
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Krankenhaus
Bus: 8142
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz in der Schützenstraße
Anzahl Parkplätze: 2
Gebührenpflichtig: Nein

