Akteneinsicht als Beteiligte an einem Verwaltungsverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.
Verfahrensablauf
Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
- Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
- Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
- Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Erbschein
- Grundsteuerbescheid
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Erteilung von Auszügen und Abschriften im Rahmen der Akteneinsicht richtet sich nach dem Landesverwaltungsgesetz der Tarifstelle 27.1.7 des Allgemeinen Gebührentarifs der Verwaltungsgebührenverordnung. Danach werden je Seite (unabhängig von Zeilen- oder Silbenabstand) bis zum Format DIN B4 0,50 Euro und bei größerem Format 1,00 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Anschrift
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1688
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

