Förderungen als Person in der Kindertagespflege erhalten
Leistungsbeschreibung
Wie viel Unterstützung Sie erhalten entscheidet das jeweilige Jugendamt.
Dabei werden folgende Faktoren beachtet:
- Wie viele Stunden arbeiten Sie?
- Wie viele Kinder betreuen Sie?
- Welchen Förderbedarf haben die Kinder, die Sie betreuen?
Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt.
Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, muss rechtzeitig eine andere Betreuung für das Kind organisiert werden.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
- Das Jugendamt prüft Ihre Eignung und Unterlagen.
- Sie werden als Tagespflegeperson vermittelt.
- Sie können die Angebote zur fachlichen Beratung und Qualifizierung wahrnehmen.
- Sie bekommen die laufende Geldleistung monatlich ausgezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
- Sie sind als Tagespflegeperson geeignet.
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und könne diese entsprechend nachweisen.
- Sie verfügen über kindergerechte Räumlichkeiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zu Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
- Antrag auf Laufende Geldleistungen
- Nachweise zur Qualifikation (zum Beispiel abgeschlossene Lehrgänge)
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Allgemeiner Sozialdienst
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1338
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

