Eintrag im Personenstandsregister berichtigen lassen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

In Personenstandsregistern stehen wichtige Angaben zu Ihrer Person, zum Beispiel zu Geburt, Ehe oder Tod. Wenn solche Einträge von Anfang an falsch oder unvollständig sind, können sie berichtigt werden.

Mit dieser Leistung können Sie beim Standesamt beantragen, dass ein Eintrag im Personenstandsregister korrigiert wird. Das Standesamt prüft, ob die Angaben richtig sind und ob eine Berichtigung möglich ist. Dies betrifft unter anderem Schreibfehler, fehlerhafte Übertragungen aus Urkunden oder unzutreffende Hinweise im Register.

Wenn der richtige Sachverhalt eindeutig feststeht, nimmt das Standesamt die Berichtigung vor. In bestimmten Fällen ist dafür eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Ob dies notwendig ist, wird im Rahmen der Prüfung festgestellt.

Nach Abschluss des Verfahrens wird der Registereintrag entsprechend geändert. Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis.

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag auf Berichtigung eines Personenstandsregisters schriftlich oder über einen vom Standesamt bereitgestellten Online-Dienst e stellen.

  • Reichen Sie den Antrag auf Berichtigung beim zuständigen Standesamt ein.

  • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.

  • Das Standesamt prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.

  • Falls erforderlich, wird eine gerichtliche Entscheidung eingeholt.

  • Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens.

An wen muss ich mich wenden?

Standesämter der Städte, Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie sind von dem betroffenen Registereintrag selbst betroffen oder antragsberechtigt.

  • Der Registereintrag ist von Anfang an unrichtig oder unvollständig.

  • Sie können die richtigen Angaben eindeutig nachweisen.

  • Der richtige Sachverhalt ergibt sich aus öffentlichen Urkunden oder sonstigen geeigneten Nachweisen.

  • Eine Berichtigung ohne gerichtliche Entscheidung ist rechtlich zulässig oder eine erforderliche gerichtliche Entscheidung liegt vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Berichtigung eines Personenstandsregisters

  • Nachweise zum richtigen Sachverhalt (zum Beispiel Personenstandsurkunden, öffentliche Urkunden)

  • Personenstandsurkunden

  • sonstige öffentliche Urkunden zum Nachweis des richtigen Sachverhalts

  • ausländische Urkunden mit amtlicher Übersetzung (beglaubigt), sofern einschlägig

  • gegebenenfalls Apostille oder Legalisation ausländischer Urkunden

  • gegebenenfalls gerichtliche Entscheidung

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Anweisung des Standesamtes zur Durchführung der Berichtigung.

Was sollte ich noch wissen?

Das Standesamt kann in eigener Verantwortung nur bestimmte Berichtigungen vornehmen. Darüber hinaus ist eine gerichtliche Entscheidung über eine Berichtigung erforderlich. Der Berichtigungsantrag ist von der antragstellenden Person zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach der Art und Qualität der vorgelegten Unterlagen und der Notwendigkeit, gegebenenfalls weitere Unterlagen zu beschaffen. Wenn ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, kann die Bearbeitungszeit nicht genau bestimmt werden werden.