Mahnung zu offenen Steuern oder Abgaben erhalten
Leistungsbeschreibung
Eine Mahnung weist Sie darauf hin, dass Steuern oder Abgaben noch nicht gezahlt wurden. Sie enthält die offenen Beträge, entstandene Säumniszuschläge und den Kontostand, der bei ihrer Erstellung berücksichtigt wurde. Eine Mahnung ist noch keine Vollstreckung. Prüfen Sie die Angaben und zahlen Sie die in der Mahnung genannten Beträge. Wenn Sie bereits gezahlt haben, vergleichen Sie den Kontostand der Mahnung mit dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung. Prüfen Sie außerdem die Bankverbindung, den Verwendungszweck, die Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum.
Eine Mahnung kann auch Vorauszahlungen oder Beträge aus einer Steueranmeldung betreffen. Bei Vorauszahlungen erhalten Sie nicht zu jedem Zahlungstermin einen neuen Bescheid, wenn sich die Höhe nicht ändert. Bei Steueranmeldungen berechnen Sie die Steuer selbst; nach der Abgabe ergeht regelmäßig kein gesonderter Steuerbescheid. Haben Sie keinen erforderlichen Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid erhalten oder kann eine Zahlung nicht zugeordnet werden, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie, welche offenen Beträge und Säumniszuschläge in der Mahnung aufgeführt sind.
- Überweisen Sie den Gesamtbetrag umgehend, spätestens innerhalb der in der Mahnung angegebenen Wochenfrist. Verwenden Sie die in Ihrem Bescheid genannten Zahlungsdaten.
- Wenn Sie bereits gezahlt haben, prüfen Sie den in der Mahnung genannten Kontostand und gleichen Sie Bankverbindung, Verwendungszweck, Steuernummer, Steuerart und Zeitraum ab.
- Hat sich Ihre Zahlung mit der Mahnung überschnitten, müssen Sie das Finanzamt nicht gesondert informieren.
- Liegt die Zahlung schon länger zurück, fehlen Bescheide oder wurden Zahlungsangaben falsch erfasst, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Mahnung über offene Steuern oder Abgaben erhalten.
- Der angemahnte Betrag ist noch offen oder konnte Ihrem Steuerkonto nicht richtig zugeordnet werden.
- Für eine Klärung mit dem Finanzamt halten Sie die Mahnung und die zugehörigen Zahlungs- oder Bescheidangaben bereit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Mahnung
- gegebenenfalls letzter Steuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid
- gegebenenfalls Zahlungsnachweis, zum Beispiel Kontoauszug oder Überweisungsbeleg
- bei Rückfragen: Steuernummer sowie Angaben zu Steuerart und Zeitraum
Welche Gebühren fallen an?
Sie zahlen die in der Mahnung ausgewiesenen offenen Beträge und Säumniszuschläge.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zahlen Sie spätestens innerhalb der in der Mahnung angegebenen Wochenfrist. Maßgeblich ist die konkrete Frist in Ihrer Mahnung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Bemerkungen
Eine Mahnung ist noch keine Vollstreckung. Zahlen Sie dennoch fristgerecht, um weitere Maßnahmen zu vermeiden. Mahnungen werden nicht in jedem Fall versandt. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, vor weiteren Maßnahmen nochmals an eine ausstehende Zahlung erinnert zu werden.
Hilfe & Kontakt:
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Anschrift
Hopfenstraße 2 a
24103 Kiel
Telefon
0431 55062-0
Fax
0431 55062-1309
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Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung

