Waffenherstellung gewerbsmäßig - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Dies ist eine Leistung im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL).
Informationen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Im Falle handwerksmäßiger Betriebsweise erfüllen Sie die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Unterlagen
Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich für den jeweiligen Service registriert haben.
Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service kontinuierlich erweitert wird und im Jahre 2010 auch direkt über unsere Internetseite genutzt werden kann.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
04531 160-1193
04531 160-1464
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Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

