Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)

Informationen

Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.

Unterlagen

für eingetragene Firmen und eingetragene Vereine:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung aus dem Kreis Stormarn
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

für GbR oder BGB-Gesellschaften:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 890210

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Nur mit Onlinetermin

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein