Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
Informationen:
Liegt für ein Fahrzeug keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2 vor, sondern nur die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Original Rechnung oder der Original Kaufvertrag vorzulegen
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
für eingetragene Firmen oder eingetragene Vereine:
Zulassungsbescheinigung Teil II und EG Übereinstimmungsbescheinigung
Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
Gewerbeanmeldung
Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe