Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland
Informationen
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, sind in Deutschland grundsätzlich umzuschreiben, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland vorliegt.
Für Fahrzeuge die in der Ukraine zugelassen sind besteht bis zum 31.03.2024 eine Sonderregelung.
Auf Antrag des Fahrzeughalters darf eine Ausnahmegenehmigung über die Zulassungspflicht durch die für den Wohnsitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde erteilt werden.
Merkblätter:
Für Fahrzeuge die in der Ukraine zugelassen sind besteht bis zum 31.03.2024 eine Sonderregelung.
Auf Antrag des Fahrzeughalters darf eine Ausnahmegenehmigung über die Zulassungspflicht durch die für den Wohnsitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde erteilt werden.
Merkblätter:
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - Deutsch
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - Ukrainisch
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - Deutsch
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - Deutsch
Unterlagen
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung von § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Verlängerung der Jahresfrist des § 46 Abs. 7 FZV zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland
- Ausweis / Passport des Antragstellers
- Aufenthaltstitel des Antragstellers mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Ukrainische Fahrzeugdokumente (Registration certificate)
- Grenzversicherung oder eine „Grüne Versicherungskarte“/“green insurance card“
- positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Fahrzeugs
Formulare
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung von § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Verlängerung der Jahresfrist des § 46 Abs. 7 FZV zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - Deutsch
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen - Ukrainisch
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren - Deutsch
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 890210
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

