Förderrichtlinie Potenzialanalysen Geothermie für Kreiskommunen
Richtlinie zur Förderung von Potenzialanalysen zur Nutzung tiefer Geothermie für gemeindeübergreifende Gebiete der Gemeinden und Städte im Kreis Stormarn
2024-2025
Informationen:
Der Kreis Stormarn hat im März 2024 eine Richtlinie zur Förderung von Potenzialanalysen zur Nutzung tiefer Geothermie für Gemeinden und Städte im Kreis Stormarn aufgelegt,
mit der Potenzialanalysen für tiefe Geothermie für die Wärmeversorgung in gemeindeübergreifenden Gebieten im Kreis Stormarn gefördert werden können.
Per Ergänzung der Richtlinie (Gültigkeit ab 7.11.24) können auch Einzelkommunen gefördert werden, die nachweislich keine Anrainerkommune zur Kooperation finden.
Ziel ist die Nutzung erneuerbarer Energien für Wärmenetze zu erleichtern und beschleunigen, damit THG-Emissionen zu mindern und Kommunen bei ihren Klimaschutz-Bemühungen zu unterstützen.
Der Förderantrag Potenzialanalyse tiefe Geothermie für Kooperationen von Kommunen im Kreis Stormarn (ggfs. mit örtlichen Energieversorgern / Netzbetreibern) ist mit Anlagen per Mail einzureichen an: foerderung@kreis-stormarn.de.
Einzelkommunen reichen zusätzlich den Nachweis ein, dass sich keine Anrainerkommune zu einer Kooperation für einen Förderantrag finden lässt.
Wer kann Anträge stellen?
Kooperationen von Kommunen des Kreises Stormarn
Einzelne Kommune des Kreises Stormarn, die nachweislich keine Anrainerkommune zur Kooperation finden
Kooperationen von Kommunen des Kreises Stormarn (oder Einzelkommunen im Kreis mit Nachweis nicht möglicher Kooperation), die für diesen Zweck mit örtlichen Energieversorgern und/oder Netzbetreibern kooperieren.
Die o.g. Unternehmen und die Gemeinde Wentorf im Mittelzentrum Reinbek-Glinde-Wentorf können in der Kooperation mit aufgeführt, aber nicht federführend antragstellend sein
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antrag kann eine antragstellende Kooperation maximal 25.000 € (eine Einzelkommune maximal 18.000 €) und bis zu 50% der förderfähigen Kosten als Förderbetrag bekommen. Ist an der Kooperation ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen beteiligt, liegt die Höchstförderquote bei 50% ohne Einbeziehung der Mehrwertsteuer.
Kumulierung ist möglich, der Mindesteigenanteil liegt dann bei 10% (netto) der förderfähigen Kosten.
Werden mehr Mittel als vorhanden beantragt, werden die Förderanträge nach der zeitlichen Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bewilligt bis die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel erschöpft sind. Es gilt das Windhundprinzip.
Förderanträge können bis zum 30.9.2025 gestellt werden.
Um den Untersuchungsraum näher zu bestimmen, kann das Bundesberggesetz herangezogen werden. Das Bergrecht gilt seit der Novellierung vom 23.10.24 für Erdwärme aus Bohrungen ab einer Teufe von 400 Metern und davor von 100 Metern. Beides fällt in die Geltungszeit der Richtlinie, daher soll es im Sinn dieser Richtlinie auch möglich sein, Teufen unter 400 m zu untersuchen (im ehemaligen Geltungsbereich des Bergrechts), wenn die hydrothermale Geologie das sinnvoll erscheinen lässt.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:
Sachbearbeiter/-In
Sarah Hartwig
Zuständigkeit
Klimaanpassung, Erstellung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel, Umsetzung von Maßnahmen
Fachliche Koordination, Erstellung und Maßnahmenumsetzung Klimaschutz-Programm Stormarn, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Unterstützung von Kommunen sowie Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren