Frühförderung Hörgeschädigte ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 31 - Eingliederungshilfe - 312 Steuerung der Eingliederungshilfe

Anschrift

Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe

Telefon

0 45 31 16010-04

Fax

0 45 31 1607710-04

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, - Mittwochs geschlossen -

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für - 352 Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche

Anschrift

Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1797

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein