Frühförderung Hörgeschädigte
Leistungsbeschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
An wen muss ich mich wenden?
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 31 - Eingliederungshilfe - 312 Steuerung der Eingliederungshilfe
Anschrift
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
0 45 31 16010-04
Fax
0 45 31 1607710-04
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein
Kreis Stormarn - Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für - 352 Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1797
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

