Fahrverbot und Führerscheinentzug ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;

Bemerkungen

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Weitere Informationen:

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 613 Bußgeldstelle

Anschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1364

Fax

04531 160-1244

Öffnungszeiten

Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.

Öffentliche Verkehrsmittel

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Bus: 8102 und 8740

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Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein