Beseitigung von Anlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
- § 61 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- § 6 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (BauVorlVO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 1.4
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Anschrift
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-1688
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

