Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
Leistungsbeschreibung
Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Karte
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Anschrift
24062 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-7239
Internetadresse
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

