Familienferienerholung beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
- individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verdienstnachweis
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Stabsstelle 20 - Steuerungs- und Control - 205 Jugendarbeit
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1518
Fax
04531 160-1624
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/stabsstelle-20/index.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

