Leistungen

Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben. 

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:

  • Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
  • mit Wirbeltieren handeln,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
  • Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, 
  • Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:

  • Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
  • Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden, 
  • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation, 
  • Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen, 
  • Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
  • Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben, 
  • Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.
     

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

4222 Tiergesundheit
Gebäude: 
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Näveke
Frau Gall

Telefon:

0 45 31 - 160 13 24

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html

Öffnungszeiten:

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel:

Busse und Bahnen zum ZOB bzw. Bahnhof Bad Oldesloe, Busse zur Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Herr Brinker

Telefon:

0 45 31 - 160 11 97

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html