Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).

Für Betriebe oder Einrichtungen, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert (Lagerbetriebe), behandelt (Zwischenbehandlungsbetriebe), verarbeitet (Verarbeitungsbetriebe, Fettverarbeitungsbetriebe) oder beseitigt (Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen) werden, ist zuvor eine Zulassung erforderlich (Artikel 10-14 der EG-Verordnung Nr. 1774/2002).

Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich (§ 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz).

An wen muss ich mich wenden?

  • Kreise oder kreisfreie Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte), sofern es sich um Material der Kategorie 3 im Sinne des Artikels 6 der Verordnung handelt.
  • In allen anderen Fällen: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb mit tierischen Nebenprodukten unter Angabe

  • Ihres Namens,
  • Ihrer Anschrift und der
  • tierischen Nebenprodukte, deren Beförderung beabsichtigt ist,

anzeigen. Es können weitere Unterlagen gefordert werden. Daher wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit

Anschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1324
04531 160-1425

Fax

04531 160-1342

Öffnungszeiten

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Anschrift

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon

0431 9880