Gewerbsmäßigen Viehhandel, Viehtransport oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit
Anschrift
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1324
04531 160-1425
Fax
04531 160-1342
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

