Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  •  Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
  • Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Gefahrenabwehr

Anschrift

Turmstraße 8-12
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1475

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein