Abgrabungen und Aufschüttungen
Leistungsbeschreibung
Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- oder Abspülungen oder das Auffüllen von Bodenvertiefungen sowie Erstellung von Teichen
Informationen
Eine Genehmigung ist für die o. g. Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30 m³ beträgt. Für die vorgenommenen Abgrabungen bzw. Aufschüttungen ist in der Regel ein entspre-chender Ausgleich zu erbringen.
Zuständigkeiten finden Sie hier.
Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über
• den Standort (Gemarkung, Flur, Flurstück)
• Größe der betroffenen Fläche
• Zweck der Abgrabung/Aufschüttung/Gewässeranlage
• die derzeitige Nutzung
• die geplante Nutzung und Gestaltung
• Aufschüttungsmaterial/Bodenaushub (Art, Beschaffenheit, Menge, Aufschüttungshöhe/Abgrabungstiefe, Herkunft/Verwendung)
• die Eigentumsverhältnisse, ggf. schriftliche Einverständniserklärung
• die voraussichtliche Zeitdauer der geplanten Maßnahme
• den Ausgleich des Eingriffs - Lageplan mit vorhandener Vegetation (Bäume, Knicks, Kleingewässer etc.)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (besonders umfangreiche Vorhaben)
- Chemische Bodenanalysen (Vorhaben >500 m³)
- ggf. Schnittzeichnungen
Gebühren
nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz
Anschrift
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 160-0
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Regionalbahn: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

