Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine minderjährige Person

Informationen

Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburts-urkunde)
  • Personalausweis oder Pass beider Erziehungsberechtigten
  • Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsbe-rechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erzie-hungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Un-terlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein