Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine minderjährige Person
Informationen
Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburts-urkunde)
- Personalausweis oder Pass beider Erziehungsberechtigten
- Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsbe-rechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erzie-hungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Un-terlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
- Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 890210
Fax
04531 160-1963
Internetadresse
Öffnungszeiten
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

