Anlagen in und an Gewässern

Leistungsbeschreibung

Wasserrechtliche Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern

Informationen

Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, wie zum Beispiel Stege und Brücken, bedarf der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

Rechtsgrundlagen

  • § 23 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt

Unterlagen

  • Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
  • Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
  • Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse

Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.

Gebühren

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1095

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Am Glindhorst
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein