Ausfuhrkennzeichen für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)

Informationen

Ist das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt, müssen auch die aktuellen Kennzeichen vorgelegt werden. Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, wenn nur ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden oder ein bestehendes Ausfuhrkennzeichen verlängert werden soll oder der Halter nicht im Kreis Stormarn wohnt.

Unterlagen

für eingetragene Firmen oder eingetragene Vereine:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

für GbR oder BGB-Gesellschaften:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeug-scheines
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggfs. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gesellschaftervertrag
  • Antrag auf Zulassung auf eine GbR
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
  • Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein