Ausländische Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

Informationen

Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, welche ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, gibt es unterschiedliche Regelungen.
Für genauere Informationen empfehlen wir eine telefonische Rücksprache oder Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde, damit Sie die fallbezogenen Auskünfte erhalten.
Generell berechtigt der ausländische Führerschein den/die Inhaber/in, noch 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich um einen nationalen Führerschein, welcher gültig und kein vorläufiger oder Lernführerschein ist, handelt.
Inhaber/innen einer Fahrerlaubnis aus den EU- oder EWR-Staaten dürfen auch über die 6 Monate hinaus mit ihrem Führerschein fahren und brauchen keinen deutschen Führerschein beantragen. Es sei denn, er verliert seine Gültigkeit. Wurde der Führerschein allerdings in den letzten 2 Jahren erstmalig erteilt, muss er der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden, da der/die Inhaber/in mit Begründung des Wohnsitzes unter die Probezeit fällt.

Unterlagen

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Führerscheinstelle

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 8902-20

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Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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Rögen
Bus: -

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Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein